Hilden: Hundeschule darf weitermachen, bis Urteil rechtskräftig ist
02.04.2008
Hilden: Hundeschule darf weitermachen, bis Urteil rechtskräftig ist. Die Stadt Hilden hatte im Juli 2006 einen Rechtsstreit gegen die Hundeschule Rhein-Wupper gewonnen. (Die RP berichtete.) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagte damals dem Betreiber per Urteil, im Hildener Stadtwald aus Erwerbsgründen Hunde auszubilden und Hundehalter in den Umgang mit Hunden einzuweisen. Auf Anfrage der RP berichtete Detlev Greferath vom Rechtsamt der Stadt gestern, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Der Besitzer der Hundeschule habe im August beim Gericht Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt, die Stadt wiederum die Zurückweisung beantragt. Das Gericht hat sich noch nicht dazu geäußert, so Greferath. Bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils müsse der Besitzer der Hundeschule das Urteil noch nicht befolgen.
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