Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung für Peter Hartz
02.04.2008
Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung für Peter Hartz. Braunschweig (RPO). Das Landgericht Braunschweig hat den früheren VW-Personalchef Peter Hartz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von insgesamt 576.000 Euro zahlen.
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