Düsseldorfer Terrorprozess: Beugehaft gegen Seelsorger rechtens
02.04.2008
Düsseldorfer Terrorprozess: Beugehaft gegen Seelsorger rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines katholischen Gefängnisseelsorgers gegen die über ihn verhängte Beugehaft zurückgewiesen. Der Pastoralreferent hatte unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger seine Aussage im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess verweigert.
Diamantenraub: Belohnung in Millionenhöhe ausgesetzt
Verwirrspiel um Termine der Jugend
Rußfilter-Skandal: Regierung will Diesel-Fahrern helfen
Zum 50. Geburtstag: Asymetrisches Abblendlicht: der helle Schein
Moers: Radfahrer schwebt nach Unfall in Lebengefahr
Neue CD Hellblau: Kim Frank kehrt zurück - echt
Reiten: Ein gutes Jahr für den RV Brünen
Borussia: Kluge - Ein Typ geht, ein Gradmesser bleibt
Erkelenz: Ratheim fest in Narrenhand
Berichte dementiert: Köhler will RAF-Terrorist Klar nicht treffen
629 | 173 | 125 | 159 | 478 |
759 | 841 | 887 | 499 | 45 |
998 | 259 | 943 | 137 | 969 |