Entschädigungsgesetz: Geld für Opfer von Gewalt
03.04.2008
Entschädigungsgesetz: Geld für Opfer von Gewalt. Düsseldorf (RP). Natürlich sind kleine Kinder nicht strafmündig. Dennoch können sie einen "rechtswidrigen tätlichen Angriff" ausüben. Erleidet ein anderes Kind hierdurch einen körperlichen Schaden, kann es Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten.
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